Das Land Berlin hat sich mit der Novellierung des Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetzes (EWG Bln) das Ziel gesetzt, bis 2045 klimaneutral zu werden. Da rund zwei Fünftel der Berliner CO2-Emissionen auf den Gebäudesektor zurückzuführen sind, spielen insbesondere Maßnahmen zur Unterstützung der Bestandssanierung eine maßgebliche Rolle zur Klimazielerreichung. Im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung fördert das Land Berlin die energetische Modernisierung von Mietwohnungsbeständen und sichert gleichzeitig deren Bezahlbarkeit durch die Vergabe von Zuschüssen sowie die Festlegung von Mietpreis- und Belegungsbindungen.

Wieviel Zuschüsse es für welche Maßnahmen gibt, erfahren Sie unter https://www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/wohnraum/modernisierung/index.shtml